Bitte für die Übersetzung.

Service

Service

Unser Service für Sie

Grundsätzlich reparieren wir alle PKW und Nutzfahrzeuge bis 5t. Unser Schwerpunkt liegt dabei bei den Marken Opel und Volkswagen. Weiterhin sind wir spezialisiert auf AUDI, SEAT und Skoda. Unser Service ist zertifiziert nach ISO 9001 FF. Weiterhin verfügen wir über eine Zertifizierung durch die DEKRA im Karosseriebereich mit dem Karosserie- und Lacksiegel.

Unsere Leistungen auf einen Blick

  • Reparatur und Instandsetzung von PKW und Nutzfahrzeugen bis 5t
  • Karossieinstandsetzung inkl. Richtbankarbeiten
  • Fahrzeuglackierung in eigener Lackiererei
  • Fahrzeugvermietung von PKW und Nutzfahrzeugen
  • günstige Ersatzwagen bei einem Werkstattaufenthalt
  • Glasservice - Austausch und Reparatur von Frontscheiben
  • Klimaservice für R134a und R1234yf
  • UVV - Prüfung für Ihre gewerblichen Fahrzeuge
  • Kleinschadenreparaturen für Lack, Dellen, Glas und Kunstoff
  • Reifenservice und Einlagerung
  • Tägliche Haupt- und Abgasunstersuchung
  • 24h Dienst über unsere Hotline 0351-266180
  • Kompetente Unfallschadenabwicklung mit Vermittlung von Verkehrsrechtsanwälten

Dieses Leistungsspektrum stellt nur einen Auszug dar. Kurzum wir sind Vollsortimenter, wenn es um die Instandsetzung und Reparatur Ihres Fahrzeuges geht. Sollten Sie estwas vermissen sprechen Sie uns an.

Radwechsel

Gerne wechseln wir Ihre Räder. Unsere Mechaniker sind dafür ausgebildet. Wir verwenden zum Lösen und Anschrauben der Räder eigens dafür vorgesehenes und gefprüftes Werkzeug. Ein Nachziehen der Räder, nach einer bestimmten Laufzeit, ist damit nicht mehr erforderlich. 

Räder-reifen-einlagerung

Gerne lagern wir Ihre Reifen und Räder ein:

Was bieten wir:

  • die Räder vorschriftsmäßig gelagert und sind versichert gegenüber Diebstahl
  • die Reifen und Felgen werden geprüft auf Beschädigung und Profilstärke
  • Sie bekommen ein Angebot wenn die Reifen / Felgen die Verschleißgrenze erreicht haben.

Welche Vorteile haben Sie:

  • kein Schleppen von den großen und schweren Rädern
  • keine Verschwendung von Platz im Keller / Garage
  • kein Beschädigungsrisiko den Fahrzueginnenraumes beim Transport
Winter-sofort-check

Der Winter kommt immer schneller, als man denkt. Deshalb machen Sie Ihr Fahrzeug bereits jetzt fit für die kalte Jahreszeit, denn Schmuddelwetter, Schnee, Frost, Raureif und Streusalz machen Ihrem Auto schwer zu schaffen.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Bevor Sie der Winter überrascht, überprüfen und korrigieren wir für Sie:
  1. Batterie
  2. Außenbeleuchtung
  3. Motorölstand
  4. Reifendruck und -profil
  5. Bremsanlage
  6. Frostschutz
  7. Scheiben- und Scheinwerferwaschanlage
  8. Kühl- und Frostmittelstand
  9. Unterbodenprüfung

Der Preis von 15,00 EUR versteht sich zuzüglich Material.

Weiterlesen: Service

Unfall was tun

Unfall was tun


In Deutschland "knallt" es statistisch gesehen jede Minute 4,5 mal. In der ersten Hektik nach einem Unfall kann man einiges falsch machen, was einem Unfallgeschädigtem, vorallem im Nachhinein negativ ausgelegt werden kann.

Damit Sie nach der ersten Schrecksekunde Ruhe bewahren und wissen, was zu tun ist, sind diese Informationen für Sie zusammengestellt worden.
Diese Informationen sind nicht vollstandig. Sie sollen nur einen Auszug aus dem Rechtswesen darstellen. Haben Sie weitere Fragen, lassen Sie sich bei einem Verkehrsanwalt beraten. Selbstverständlich können wir Ihnen auch einen Verkehrsanwalt empfehlen. Spechen Sie uns bitte an. 
 
Sie sind nicht selber schuld, dann haben Sie folgende Rechte (Haftpflicht):

1. Reparatur in der Werkstatt Ihres Vertrauens

Versicherungen haben kein Recht, Ihnen eine Werkstatt vorzuschreiben, obwohl dies vielfach versucht wird. Sie dürfen Ihr Fahrzeug in einer von Ihnen ausgewählten Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren lassen. Ihre Fachwerkstatt garantiert Ihnen eine technisch einwandfreie Reparatur und damit die Verkehrssicherheit Ihres Fahrzeugs.

2. Freie Wahl des Kfz-Sachverständigen

Ihnen steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen Ihrer Wahl zur Beweissicherung und zur Feststellung von Schadensumfang, Schadenshöhe, Wertminderung, Restwert, Wiederbeschaffungswert und vorraussichtliche Reparaturdauer zu beauftragen. Die Kosten für das Gutachten hat grundsätzlich die Versicherung des Schädigers zu übernehmen. Sofern jedoch von vornherein erkennbar nur ein sogenannter Bagatellschaden vorliegt (nicht höher als ca. 500,-€ bis 750,-€), reicht in der Regel als Schadensnachweis eine Reparaturkalkulation Ihrer Fachwerkstatt aus. Bei Bagatellschäden werden Kosten für ein Gutachten in der Regel nicht von der Versicherung übernommen.

3. Mietwagen und Nutzungsausfall

Für die Dauer des schadenbedingten Fahrzeugausfalls können Sie grundsätzlich (Ausnahme bei sehr geringen Fahrbedarf) einen Mietwagen beanspruchen. Meist bieten Ihnen die Meisterbetriebe der Kfz-Innung auch einen Mietwagen zu markgerechten Preisen an. Überhöhte Preise werden nicht immer vollständig von den Versicherungen übernommen.

Benötigen Sie keinen Mietwagen, können Sie für die Dauer des schadenbedingten Fahrzeugausfalls alternativ Nutzungsausfallentschädigung geltend machen.

4. Im Falle eines Totalschadens

Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert, können Sie Ihr Fahrzeug gleichwohl in Ihrer Fachwerkstatt reparieren lassen, wenn die vorraussichtlichen Reparaturkosten gem. Sachverständigengutachten den Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeuges nicht mehr als 30% übersteigen und Sie das Fahrzeug weiter nutzen wollen. Lassen Sie Ihr Fahrzeug im Totalschadenfall nicht reparieren, haben Sie Anspruch auf Ersatz des Wiederbeschaffungswertes abzüglich des Restwertes Ihres Fahrzeugs. Sie dürfen Ihr Fahrzeug zu dem Restwert veräußern (z. B. an Ihre Fachwerkstatt), den Ihr Sachverständiger in seinem Gutachten ermittelt hat.

Zur Sicherheit empfiehlt sich dazu ein korrekt datierter schriftlicher Kaufvertrag über das Unfallfahrzeug mit Ihrer Fachwerkstatt. Restwertangebote der Versicherer müssen nur dann beachtet werden, wenn das konkrete Angebot der Versicherung vorliegt, bevor das Fahrzeug veräußert wurde und dieses Angebot zumutbar ist.

5. Recht auf Ihren Anwalt

Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche können Sie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beauftragen. Die Kosten hierfür hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu übernehmen. So können Sie sicher sein, dass alle Schadensoptionen berücksichtigt werden.

6. Kurz & direkt

Zur Erleichterung der Zahlungsabwicklung sollten Sie die von der Werkstatt Ihres Vertrauens vorgehaltene Formulare "Reparaturkosten-Übernahmebestätigung" und/oder "Sicherungsabtretung" verwenden, da die Versicherung bei Vorlage dieser Erklärung in der Regel die Reparaturkosten direkt an die Fachwerkstatt auszahlen kann. Dadurch können Sie es vielfach vermeiden, für die Reparaturkosten in Vorleistung treten zu müssen.

...auch bei selbstverschuldetem Unfall (Kasko)

Wenn Sie bei einem vollständig oder zum Teil selbstverschuldeten Unfall Ihre Kaskoversicherung in Anspruch nehmen, ergeben sich Ihre Rechte, die zum Teil erheblich von Ihren oben dargestellten Rechten im Haftpflichtschadenfall abweichen können, aus Ihrem Versicherungsvertrag. Insbesondere ist hier ein Weisungsrecht Ihres Versicherers zu beachten. Setzen sich sich daher unverzüglich mit Ihrer Versicherung in Verbindung. Aber auch hier gilt, dass Sie das Recht haben, die Werkstatt Ihres Vertrauens zu wählen und mit der Reparatur zu beauftragen. Es sei denn, Sie haben dies ausdrücklich bei Abschluss Ihrer Fahrzeugversicherung vereinbart, dass Ihnen Ihr Versicherer die Reparaturwerkstatt vorschreibt.

Weiterlesen: Unfall was tun

Smart Repair

Smart-Repair

wenn der Kratzer zuschlägt

Das System wurde entwickelt für die professionelle Beseitigung von Kratzern, Lackabsplitterungen und Beschädigungen auf allen lackierten Fahrzeugkarossen.

Somit lassen sich diese Schönheitsfehler unkompliziert und preiswert beheben. Wolkenfreies Beilackieren und nicht sichtbare Klarlackübergange auf Altlackierungen sind jetzt möglich.

Modernste Technik und optimierte Lackierverfahren bei reduziertem, aber professionellem Aufwand machen es möglich, deutlich unter den Kosten einer herkömmlichen Lackierung zubleiben.

Anders als beim herkömmlichen Lackieren, bei dem durch das Lackieren ganzer Teile sowie das Beilackieren der angrenzenden Bereiche zwecks Farbtonangleichung häufig sehr hohe Kosten anfallen, werden bei unseren Lackierverfahren nur die beschädigten Teile lackiert. Somit kann viel Geld und Zeit gespart werden und dadurch wird die Reparatur auch von Kleinschäden interessant.

Unsere Leistungen auf einen Blick:
  • Lackierung von Kratzern und Lackabsplitterungen
  • ohne sichtbare Übergange
  • größtmögliche Erhaltung des Originallackes
  • partielle Lackierung der Schadstelle
  • bis 80 % Kosteneinsparung
  • auch für Leichtmetallfelgen

Weiterlesen: Smart Repair

An der Prießnitzaue 5
01328 Dresden
Tel. +49 351 2508910
Fax +49 351 25089199
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Verkauf:
+49 351 25089110

Werkstatt:
+49 351 25089120

WhatsApp
+4915208582284

Siegel HDV 2018
Logo Mitglied BVfK
DEKRA

 

autoscout24 logo
autoplenum